Bericht von der Gemeinderatssitzung Attenkirchen am 2. Juli 2018

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Nicht-öffentliche Beschlüsse der Sitzung am 11. Juni

Asphaltierung des Geh- und Radweges von Attenkirchen nach Gütlsdorf

Für die notwendigen Ingenieurleistungen zur Planung und Ausführung der Asphaltierung des Geh- und Radweges vom Attenkirchen nach Gütlsdorf entlang der Kreisstraße FS 16 wird der Planungsauftrag an die Planungsgesellschaft WipflerPLAN aus 85276 Pfaffenhofen erteilt. Bürgermeister Bormann wird zum Abschluss einer Honorarvereinbarung bevollmächtigt.

Auftragsvergabe für Sonnenschutz in Kinderkrippe

Der Gemeinderat Attenkirchen erteilt für die Verschattung der Fenster in der Kindergrippe Attenkirchen den Auftrag für die Lieferung und Anbau von Vorbaurolladen an die Firma Rolladen Bobrzyk GmbH aus 84048 Mainburg/Meilenhofen auf der Grundlage des eingereichten Angebotes in Höhe von 5.339,17 € (brutto).

Örtliche Rechnungsprüfung - Feststellung der Jahresrechnung 2016

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 sowie den Stellungnahmen dazu. Die Jahresrechnung 2016 wird, wie in den Büchern ausgewiesen, festgestellt

Erteilung der Entlastung für die Jahresrechnung 2016

Zur Jahresrechnung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2016 wird Entlastung erteilt.

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Attenkirchen wurden Erläuterungen des Architekturbüros Lorenz, 94469 Deggendorf zur Bewertung der bisherigen Planung und Kostensituation zur Kenntnis genommen.

Aufgrund dieser Erkenntnisse wird für das weitere Vorgehen in der Sache folgendes festgelegt:

Die vorliegende Planung wird nochmals eingehend auf den Prüfstand gestellt. Durch eine Neu-/Umplanung muss nach Einsparpotentialen gesucht werden, so dass für die Realisierung der Baumaßnahme maximale Gesamtkosten in Höhe von 1.300.000,00 € (brutto) entstehen dürfen. Zu diesen Kosten sind noch die Kosten für die bereits schon erteilten und durchgeführten Aufträgen, evtl. Regressforderungen von bisher schon erteilten, aber noch nicht durchgeführten Aufträgen und bisher schon angefallene und noch künftig anfallende Planungskosten hinzuzurechnen.

Für die Überprüfung der vorliegenden Planung und einer evtl. Neu-/Umplanung wird der bisherige Planungsauftrag mit dem Architekturbüro Christian Klessinger, 85395 Attenkirchen nicht mehr weitergeführt. Mit dem Architekturbüro Klessinger ist das Vertragsverhältnis zu beenden.

Die notwendigen weiteren Planungsleistungen sollen durch das Architekturbüro Lorenz, 94469 Deggendorf, ausgeführt werden. Vor einer endgültigen Beschlussfassung ist ein entsprechendes Honorarangebot für die noch zu erbringenden Planungsleistungen vorzulegen.

Der weitere Planungsprozess ist in enger Abstimmung mit allen Beteiligten („Arbeitskreis Liegenschaften“ des Gemeinderates Attenkirchen, Architekt und noch zu benennende Verantwortliche der Freiwilligen Feuerwehr Attenkirchen) zu führen.

 

Beschlüsse der Sitzung am 2. Juli

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Attenkirchen

Mit einerZweckvereinbarung haben sich 19 Landkreisgemeinden zusammengetan und den gemeinsamen Datenschutzbeauftragten Robert Kremer eingestellt. Seiner Bestellung stimmten auch die Attenkirchner Gemeinderäte zu.

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