Bericht von der Gemeinderatssitzung Attenkirchen am 26. Juni 2017

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Nicht-öffentliche Beschlüsse der Sitzung am 8. Mai 2017

Nutzung des Bürgersaals durch den Verein "Bockerl fahr zua" im Frühjahr 2018

Der Gemeinderat ist mit der im Frühjahr 2018 geplanten Modellbahnausstellung des Vereins „Bockerl fahr zua“ einverstanden und stellt hierzu den Bürgersaal für den Zeitraum von ca. 3 Wochen kostenlos (mit Kaution in Höhe von 200 Euro) zur Verfügung. Für die kostenlose Nutzung des Bürgersaals soll sich der Verein im Rahmen des Ferienprogramms 2018 mit der Gestaltung eines entsprechenden Programmtages zum Basteln für Kinder einbringen.

 

Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten im Landkreis Freising

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Inhalt der Zweckvereinbarung in der Fassung vom März 2017, wie sie heute im Detail vorgestellt und besprochen worden ist und stimmt zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Verwaltungseinheiten im Landkreis Freising dem Abschluss dieser Vereinbarung voll inhaltlich zu. Bürgermeister Bormann wird zum Abschluss der Vereinbarung bevollmächtigt.

 

Beschlüsse der Sitzung am 26. Juni 2017

 

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

Im Mai vergangenen Jahres genehmigten die Gemeinderäte die geschätzten Baukosten in Höhe von 2,07 Millionen Euro für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit drei Stellplätzen und einer Waschanlage. Inzwischen liegen die von Architekt Christian Klessinger berechneten Baukosten ohne Ausstattung und Einrichtung in Höhe von 2,42 Millionen Euro vor. Die Steigerung liegt unter anderem an aufwändigen Bodenuntersuchungen. Die Gemeinderäte genehmigten die Kostenerhöhung.

 

Bauantrag Feuerwehrhaus genehmigt

Die Gemeinderäte genehmigten den Bauantrag für das neue Feuerwehrgerätehaus. Es hat eine Grundfläche von 36,5 mal 17,5 Meter. Der östliche Teil (21,6 mal 17,5 Meter) wird eingeschossig und hat eine Wandhöhe von 2,69 (hangseitig) beziehungsweise 5,89 Metern auf der Talseite. Der westliche Teil (14,9 mal 17,5 Meter) wird in E+1-Bauweise errichtet – mit Wandhöhen von 3,4 beziehungsweise 6,9 Metern. Die von der Gemeinde beantragten Abweichungen zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Attenkirchen Nord-West“ wurden von den Räten genehmigt. Als nächster Schritte werden Zuschüsse bei der Regierung beantragt.

 

Bau eines Geh- und Radwegs von Attenkirchen nach Gütlsdorf

Die Gemeinde wird mit dem Landkreis eine Ausbauvereinbarung für den Geh-und Radweg zwischen Attenkirchen und Gütlsdorf treffen. Der Weg wird drei Meter breit gebaut und der Oberbau verstärkt, damit ihn auch landwirtschaftliche Fahrzeuge nutzen können. Der Weg wird nicht beleuchtet.

 

Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Hochstraße

Die Gemeinde wird auf der Hochstraße in Attenkirchen im Bereich der Treppenanlage zum Baugebiet „Am Bachfeld“ einen Fußgängerüberweg errichten. Denn an dieser Stelle kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Der Überweg muss beleuchtet werden, die Gemeinderäte genehmigten deshalb für 1.000 Euro die Aufstellung einer Straßenlaterne.

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