Nichtöffentliche Beschlüsse der Sitzung am 18. Mai 2017
Schulturnhalle Wolfersdorf: Wartungsvertrag für die Lüftungsanlage
Die Gemeinderäte sind mit dem Angebot der Firma Tander GmbH aus Haar für die Wartung der lüftungstechnischen Anlage in der Schulturnhalle und Überprüfung der Zu- und Abluft der Umkleiden, Duschen und Gymnastikraum in Höhe von jährlich 1.075,00 Euro zzgl. MwSt. (zuzüglich Ersatz- und Verschleißteil) einverstanden. Bürgermeister Mair wird zum Abschluss des Wartungsvertrages zu den angebotenen Konditionen bevollmächtigt.
Schulturnhalle: Herstellung der Außenanlagen, Zustimmung zur Nachtragsvereinbarung Nr. 1, 2 und zu den Mehrkosten
Im Zusammenhang mit der Herstellung der Freianlagen der Schulturnhalle, der Erweiterung der Freianlagen des Kindergartens und der Verlängerung des Gehweges vom Kindergarten zum Abzweig Außensportanlage nimmt der Gemeinderat die heute im Detail erläuterten Mehrkosten in Höhe von insgesamt ca. 17.280,00 € (brutto) zur Kenntnis und billigt diese.
Schachtrahmensanierung im Jahr 2017 in der Gemeinde Wolfersdorf
Für den Straßen- und Kanalunterhalt im Gemeindegebiet Wolfersdorf erhält die Firma Bau-Klaus aus Eckersdorf den Auftrag für die Sanierung von Schachtrahmen und Sinkkästen mit einer Angebotssumme von 6.688,87 € (brutto, incl. 15% Nachlass auf die Netto-Einheitspreise).
Beschlüsse der Sitzung am 22. Juni 2017
Boardinghaus genehmigt
Die Gemeinderäte befürworteten den Bauantrag eines Bürgers für ein Boardinghaus mit fünf Apartments im Ortsteil Billingsdorf. Für das Boardinghaus sind elf Stellplätze vorgesehen, dessen Apartments für eine Dauer zwischen einem Tag und zwei Monaten vermietet werden. Als Voraussetzung soll die Gemeinde einen Grundstücksstreifen entlang der Straße erwerben. Das Grundstück, auf dem das Boardinghaus gebaut werden soll, ist im Flächennutzungsplan als „Dorfgebiet“ ausgewiesen. Bevor es errichtet werden kann, wird noch eine Scheune, die bisher dort steht, abgerissen.
Änderung des Bebauungsplans „An der Ruhpalzinger Straße“
Die Gemeinderäte sind damit einverstanden, für den Bauwunsch eines Bürgers, der in Dürnhaindlfing ein Doppelhaus errichten möchte, den Bebauungsplan „An der Ruhpalzingerstraße“ zu ändern. Bisher ist das Grundstück im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche (Außenbereich) ausgewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bauleitverfahren einzuleiten.
Aufstellung Bebauungsplan „Am Grasfeld“ in Oberhaindlfing
In Oberhaindlfing soll ein neues Baugebiet entstehen, die betroffenen Flächen sind bisher im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet und als Außenbereich dargestellt. Damit auf dieser Fläche Baurecht entsteht, wird nun ein Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert. Auch für dieses Vorhaben wird die Verwaltung ein Bauleitverfahren durchführen.