Bericht von der Gemeinderatssitzung Wolfersdorf am 28. Februar 2019

Kirche Wolfersdorf

Nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse der Sitzung am 24. Januar

Erstellung eines Abwasserkatasters für das Kanalnetz der Gemeinde Wolfersdorf

Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Abwasserkatasters für das Kanalnetz der Gemeinde Wolfersdorf nimmt der Gemeinderat den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorhandenen Kanaldaten des Ortes Wolfersdorf und in Zusammenarbeit mit dem Vermesser vom IB Höpfinger ein Leistungsverzeichnis zu erstellen und die Ausschreibung für die TV – Kanalbefahrung des Ortes Wolfersdorf gemäß VOL/A zu erstellen und durchzuführen.

 

 

 

Beschlüsse der Sitzung am 28. Februar

Trockenkiesabbau in der Gemarkung Dürnhaindlfing

Die Gemeinderäte sind mit einer Fristverlängerung des Kiesabbaus auf dem Grundstück in der Gemarkung Dürnhaindlfing einverstanden. Mit dem Kies deckt die Gemeinde ihren Kiesbedarf für den Bau und Unterhalt gemeindlicher Straßen, Wegen und Flächen.

 

Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Badendorf“

Eine Schreinerei in Badendorf möchte sich vergrößern und auf einem unbebauten Grundstück im Westen des Gewerbegebiets eine neue Halle errichten. Allerdings befindet sich diese Fläche im Außenbereich. Deshalb entschieden die Gemeinderäte den Flächennutzungsplan zu ändern, dieses Grundstück mit einzubeziehen und einen Bebauungs- und Grünordnungsplan dafür zu erstellen. Das Grundstück grenzt im Norden an eine Photovoltaikanalage, im Osten an die Schreinerei und Küchenmanufaktur, im Süden an die Kreisstraße FS 16 und im Westen an landwirtschaftliche Nutzflächen.

 

Abfallentsorgung von pflanzlichen Abfällen, Erd- und Bodenaushub sowie Bauschutt

 

In der Gemeinde können von den Bürgern bisher ganzjährig Baum- und Strauchschnitt auf dem Wertstoffhof kostenlos abgegeben werden. Erd- und Bodenaushub sowie Bauschutt in kleinen Mengen wird ebenfalls kostenlos angenommen. Grüngut (Rasenschnitt, Laub, Blumenabfall ect.) kann gegen Gebühr angeliefert werden. Diese Regelung bleibt solange erhalten, bis sich rechtliche Änderungen ergeben.