Bericht aus dem Gemeiderat Haag vom 17. Januar 2023

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 17. Januar

Teaser-Logo Haag- Aus dem Gemeinderat

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 17. Januar

 

Recyclinganlage für Bauschutt genehmigt
Baustoffe werden immer häufiger recycelt. Das schon Ressourcen, verringert den Flächenabbau und ist ganz im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Deshalb stimmte der Gemeinderat auch in der jüngsten Sitzung dem Antrag eines Kieswerk-Betreibers aus Untermarchenbach für den zeitweisen Betrieb einer Bauschuttaufbereitungsanlage zu. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde für solche Vorhaben hatte die Gemeinde um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gebeten. Der Gemeinderat forderte die Behörde in dem Beschluss jedoch auf, noch einmal genau die Lärmsituation auch in Hinblick auf die umliegende Wohnbebauung zu prüfen. Die Recyclinganlage mir Backenbrecher soll laut Antrag nur einmal im Jahr für etwas zwei Wochen zum Einsatz kommen und zwar von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7 und 18 Uhr. Dafür sollen auf dem Gelände etwa 2000 Kubikmeter Bauschutt gelagert werden. Welches Material aufbereitet wird, steht unter strenger Kontrolle. Nur Beton, Betonabfälle und –schlämme sowie Gemische aus Beton, Fliesen, Ziegeln und Keramik dürfen in die Anlage. Etwa 40 Prozent der Schuttmasse kann später wieder als recycelter Baustoff verwendet werden. Für den Lärmschutz sind der Brecher sowie der Motos der Anlage eingehaust, gegen fliegenden Staub wirken die Einhausung und eine Befeuchtungsanlage.

 

Baugebiet „Südlich der Graf-Lodron-Straße“: finaler Bebauungsplan ist genehmigt
Das Bauleitplanverfahren für das Gebiet „Südlich der Graf-Lodron-Straße“ geht dem Ende entgegen. Nachdem alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangen und bearbeitet worden waren, gab der Gemeinderat seine Zustimmung zu der in der Sitzung vorgelegten Fassung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Vor allem das Thema Bodenbeschaffenheit war in den Stellungnahmen Thema, denn das Gebiet besteht zum Teil aus Torfboden. Hier gilt es ein besonderes Vorgehen, wie beispielsweise das Landratsamt in seiner Stellungnahme betonte. Das von der Behörde empfohlene Bodenmanagement-Konzept ist bereits erstellt, zuvor waren mehrere Baugrunduntersuchungen notwendig. In dem Managementkonzept wird festgelegt, was bei Bau und Erschließung zu beachten ist. Zum Beispiel sind im überwiegenden Teil der Häuser keine Keller vorgesehen, die Häuser werden auf Pfählen errichtet und für die Erschließungsstraße wird nicht der Boden bis zur tragfähigen Schicht abgetragen, stattdessen wird die Straße zunächst im Rohbau belassen, bis sich der Untergrund gesetzt hat. Mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan kann nun der letzte Schritt im Verfahren erfolgen: die amtliche Bekanntmachung.