Bericht aus dem Gemeindderat Haag vom 18. Januar 2022

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 18. Januar 2022

Teaser-Logo Haag- Aus dem Gemeinderat

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 18. Januar 2022

 

Am Plörnbach wird nachgebessert
In der Einwohnerfragestunde hat ein Bürger die Umbaumaßnahmen am Plörnbach deutlich kritisiert. Auf einem Teilstück am nördlichen Ortsausgang Haag ist das Gewässer kürzlich freigelegt worden. Allerdings haben Schwächen in der Planung und Umsetzung dazu geführt, dass vor allem bei Starkregenereignissen Uferstücke weggeschwemmt werden und sich das Wasser beim Wiedereinlauf in das Rohr aufstaut. Bürgermeister Anton Geier bestätigte die Problematiken und informierte, dass diese Probleme in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt gelöst werden. Auch auf den Hochwasserschutz habe man ein Auge, betonte der Bürgermeister. So seien entlang des Plörnbaches bereits vier Regenrückhaltebecken gebaut, weitere werde folgen, sobald man den nötigen Grund dafür erwerben kann.

 

Feldscheune kann wieder aufgebaut werden
Ein Brand hat vor etwa zwei Jahren eine Feldscheune bei Haag fast völlig zerstört. Der Eigentümer möchte diese Scheune nun wiederaufbauen. Dazu gab der Gemeinderat seine Zustimmung. Die Maße der neuen Scheune werden denen der alten entsprechen, allerdings wird der Bau statt aus Holz nun mit einem Mauerwerk errichtet und dann außen mit Holz verkleidet. So will man einerseits das Gebäude vor einem erneuten Brand schützen und andererseits aber den Eindruck einer Feldscheune erhalten.

 

Gewerbehalle darf nur ohne Wohnungen gebaut werden
Einem Vorbescheid auf Genehmigung für den Bau einer Gewerbehalle samt zweier Monteurswohnungen an der Hagenauer Straße in Haag erteilte der Gemeinderat eine Absage. Er folgte damit der Empfehlung der Verwaltung. Die Halle allein ist aus Sicht der Verwaltung zulässig. Sie soll zwei Geschosse haben, etwa 6 Meter hoch werden und Grundmaße von etwa 12 auf 18 Meter haben. Nicht genehmigungsfähig sind allerdings die beiden Monteurswohnungen. Da das Grundstück des Antragstellers in einem Gewerbegebiet liegt, sind Wohnräume nur unter besonderen Bedingungen möglich. Eine Betriebsleiterwohnung gibt es bereits, für die Genehmigung der Monteurswohnungen gibt es jedoch keine baurechtliche Grundlage.