Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 25. Mai
Keine Tiefgarage, sondern begrünte Stellplätze
Im Bebauungsplan für das Gebiet „Nördlich der Hochstraße“ in Oberhaindlfing sind vier Wohnhäuser mit jeweils fünf Wohnungen und 11 Stellplätzen festgeschrieben. In einer nichtöffentlichen Diskussion hatte der Gemeinderat ohne gesonderten Beschluss festgelegt, dass die meisten Stellplätze in einer Tiefgarage nachgewiesen werden sollen. Nach Rücksprache mit dem Bauherrn und erneuter Diskussion im Gremium ist man von dieser Haltung nun wieder abgerückt. Gegen eine Tiefgaragenlösung sprechen die hohen Kosten, die später auf die Miete umgelegt werden müssen sowie die Tatsache, dass bei enger Garagensituation die Fahrzeuge oft trotzdem an der Straße abgestellt werden, statt sie in den Tiefgaragenstellplatz zu manövrieren. Das Planungsbüro Wacker erstellt nun einen neuen Plan mit oberirdischen Stellplätzen, die gestalterisch hochwertig errichtet werden müssen um sich gut in das Ortsbild einzufügen. Der angedachten zusätzlichen Gartenfläche erteilte die Verwaltung eine Absage unter anderem, weil diese privaten Grünflächen baurechtlich wegen Nebengebäude und Schuppen in der Zukunft Probleme machen könnten.
Erschließungsstraßen benannt
Zwei Erschließungsstraßen gibt es im neuen Baugebiet „Wolfersdorf Süd-West“. Beide haben nun einen Namen bekommen: die eine Straße wird als Fortführung des Birkenwegs festgeschrieben, die zweite erhält den Namen „Kastanienweg“.
Baugebiet Wolfersdorf Süd-West geht in die Ausschreibung
Nachdem der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wolfersdorf Süd-West“ Anfang des
Jahres 2023 gefasst wurde, fanden nun Absprachen mit dem planenden
Ingenieurbüro Coplan aus Eggenfelden statt. Unter anderem hat man einen Zeitplan für die Umsetzung des neuen Wohngebiets erstellt: Die Ausschreibungsunterlagen werden ab 5. Juni veröffentlicht, in der Gemeinderatssitzung im Juli soll dann der Auftrag vergeben werden. Damit könnten die Bauarbeiten im September beginnen und laut Planung im Mai 2024 abgeschlossen sein. Im Auftrag sind auch sämtliche Arbeiten hinsichtlich Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsarbeiten enthalten; der Wasserleitungsbau soll als losweise Vergabe erfolgen soll, so dass auch kleinere Firmen sich an der Ausschreibung beteiligen können. Aus dem Leistungsverzeichnis ergibt sich, dass der ursprünglich angesetzte Auftragswert in Höhe von 1.609.200,00 Euro (brutto) nicht mehr ausreicht. Der jetzt veranschlagte Auftragswert liegt bei 1.904.000,00 Euro (brutto)
und somit etwa 18 Prozent über der fast drei Jahre alten Kostenberechnung. Die Ausschreibung der Arbeiten ist allerdings alternativlos, Einsparpotential gibt es kaum.