Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 28. Januar 2021
Neue Regelung für Abstandsflächen
In der Bayerischen Bauordnung ist genau geregelt, welche Abstände Gebäude zueinander haben müssen. Diese Vorschrift hat sich nun geändert. Der Gemeinderat entschied einstimmig, diese Änderung so anzuerkennen und die Abstandsflächen nicht in einer eigenen Satzung zu regeln.
Mindestens drei Meter sind vorgeschrieben, der tatsächliche Abstand richtet sich aber unter anderem nach der Wandhöhe eines Gebäudes. Jetzt hat die Staatsregierung die Bauordnung dahingehend verändert, dass sich die Abstandsflächen ein wenig verkürzen. Das Ziel dahinter: die Möglichkeit Bauland zukünftig effektiver nutzen zu können. Die vorgeschriebenen drei Meter als Mindestabstand bleiben bestehen, jedoch verringerte man den Faktor, mit dem die Abstandsfläche mittels Wandhöhe berechnet wird, von 1 auf 0,4. Dafür fällt das sogenannte Schmalseitenprivileg für Gebäude unter 16 Metern Seitenlänge weg. In Gewerbe- und Industriegebieten sinkt der Faktor von 0,25 auf 0,2. Den Kommunen gab die Staatsregierung die Möglichkeit, mittels eigener Satzung die Abstandsflächen weiterhin strenger zu regeln. Der Gemeinderat sah davon ab und die Gemeinde richtet sich damit nach der Regelung in der Bayerischen Bauverordnung. Alles zur Novelle der Bayerischen Bauverordnung finden Sie hier.
Straßenbestandsverzeichnis aktualisiert
Die Gemeinde hat ihr Straßenbestandsverzeichnis geprüft und aktualisiert. Zwei Ortsstraßen in Oberhaindlfing haben nun Namen bekommen, damit man sie künftig besser zuordnen kann. Die beiden Abzweiger von der Hochstraße heißen nun Hochstraße I und II. Auch die unter „Straße zum Gidi“ bekannte Ortsstraße in Berghaselbach hat nun mit Berghaselbach I einen offiziellen Namen im Register. Außerdem hat man den Weg zwischen der Buchen- und der Lindenstraße zum beschränkt öffentlichen Weg gewidmet ebenso wie den Weg zwischen Bäckergasse und Ringstraße. Beide sind nur für Fußgänger und Radfahrer zugelassen. Hintergrund für die Prüfung und Widmung ist auch eine Änderung im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz bezüglich Reinigungs- und Streupflichten (siehe nachfolgender Text).
Verordnung zur Straßenreinigung angepasst
In einem Schnellverfahren hat die Staatsregierung eine Änderung im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz vornehmen müssen. Die Änderung betrifft den Bereich „Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen“ sowie „Sicherung der Gehbahnen“ und war aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nötig geworden. Die Möglichkeit, die Anwohner zur Reinigung und Sicherung der am Grundstück liegenden Gehwege zu verpflichten, hat nun eine rechtlich sichere Basis. Somit hat nun auch die Gemeinde Formulierungen ihrer entsprechenden Verordnung angepasst. Der Gemeinderat stimmte den Änderungen zu. Die Verordnung lieg in der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf.
Straßenbankett ausgebessert
Das Straßenbankett nach Heigenhausen ist bereits vor Weihnachten ausgebessert worden. Darüber informierte Bürgermeisterin Anita Wölfle ebenso wie über einen Ortstermin mit der Bayernwerk Netz GmbH im Hirtenweg. Für die zukünftige Beleuchtung dort bekommt die Gemeinde nun ein Angebot.
Größerer Schuppen für den Rasenmäher
Der SV Oberhaindlfing-Abens kann seinen Geräteschuppen um vier Meter verlängern. Ein Bauantrag des Sportvereins war im Rahmen der laufenden Verwaltung genehmigt worden. Der Anbau am Schuppen ist notwendig, damit der neue Rasenmäher sicher untergebracht werden kann.