Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir erhalten im Zuge der Grundsteuerreform viele Nachfragen, insbesondere zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Grundsteuervordrucke.
Wir möchten Sie daher informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC seit dem 1. Juli 2022 auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.
Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Sie Ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können Sie die Papiervordrucke verwenden, die seit dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie bei uns im Rathaus Zolling (SG Steueramt, Frau Götz, Tel.-Nr. 08167/6943-24) zur Verfügung gestellt werden.
Die Vordrucke werden von uns nicht zugesandt, sondern müssen persönlich im Rathaus Zolling abgeholt werden. In den Gemeindekanzleien Attenkirchen, Haag a. d. Amper und Wolfersdorf erfolgt keine Ausgabe.
Bitte beachten Sie auch, dass wir Ihnen beim Ausfüllen der Erklärungen, aufgrund der Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes, nicht helfen dürfen.
Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.
Des Weiteren können unter www.geodaten.bayern.de/bayernatlas-info/grundsteuer-nutzungsbedingungen/ vom BayernAtlas Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen werden.
Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Bayerische Landesamt für Statistik in 2022 unabhängig von der Grundsteuerreform einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durchführt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus/.