Soforthilfe Hochwasser 2024
Das Staatsministerium für Finanzen und für Heimat stellt im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Unterstützung für die Geschädigten bereit, die durch die Unwetterereignisse Anfang Juni 2024 erhebliche Schäden erlitten haben.
Auch der Landkreis Freising fällt in den Geltungsbereich dieser Soforthilfe.
Antragstellung
Die Anträge müssen spätestens zum 31. August 2024 per E-Mail an soforthilfe-hochwasser@kreis-fs.de im Landratsamt eingereicht werden.
Die Antragsformulare für die Sofort-Hilfen finden Sie direkt auf dieser Seite.