Bericht von der Gemeinderatssitzung Zolling am 11. September 2018

Rathaus Zolling

Nicht-öffentliche Beschlüsse der Sitzung am 17. Juli

Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Hobmeier Feld II" in Thann

Das Landschaftsarchitekturbüro Albert Schneider/Billingsdorf wird mit der Ausarbeitung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Hobmeier Feld II“ in Thann auf der Grundlage des eingereichten Honorarangebotes in Höhe von 13.265,83 € (brutto) beauftragt. Bürgermeister Riegler wird ermächtigt, mit dem Landschaftsarchitekturbüro die entsprechenden Honorarvereinbarungen abzuschließen.

Bürgermeister Riegler wird außerdem ermächtigt, zur anteiligen Übernahme der Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Zolling und dem Antragsteller auf der Grundlage des § 11 BauGB abzuschließen.

 

Einbeziehungssatzung Gerlhausen

Die Firma Planungsgesellschaft Wacker aus Nandlstadt wird mit der Ausarbeitung des Bauleitplanverfahrens zum Erlass der Einbeziehungssatzung „Gerlhausen Nord“ auf der Grundlage der eingereichten Angebotssumme in Höhe von 9.389,10 € (brutto) beauftragt. Bürgermeister Riegler wird ermächtigt, mit der Planungsgesellschaft dafür eine Honorarvereinbarung abzuschließen. Außerdem wird Bürgermeister Riegler ermächtigt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

 

Reparatur von Turn- und Sportgeräten in der Dreifachturnhalle Zolling

Den Auftrag für die Instandsetzungsarbeiten und Reparatur der Turn- und Sportgeräte in der Dreifachsporthalle Zolling erhält die Firma Kübler Sport aus Backnang auf der Grundlage des Angebotes in Höhe von 7.089,07 Euro (brutto).

 

Erneuerung Zuggurte der Trennvorhänge in der Dreifachturnhalle Zolling

Im Zusammenhang der Erneuerung der Zuggurte für die Trennvorhänge in der Dreifachsporthalle Zolling erhält den Auftrag für die Ausführung der Arbeiten die Firma Trenomat aus Wuppertal auf der Grundlage des eingereichten Angebotes mit einer Gesamtsumme von 4.984,67 Euro (brutto).

 

Lieferung diverser Ausrüstungsgegenstände für die gemeindlichen Feuerwehren

Im Zusammenhang mit der Beschaffung diverser Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehren der Gemeinde Zolling erhält den Auftrag für die Lieferung die Firma BAS Vertriebs GmbH auf der Grundlage des eingereichten Angebotes mit einer Gesamtsumme von 20.628,53 Euro (brutto).

 

Rechtschutzversicherung bei der ÖRAG Rechtschutzversicherungs-AG

Der Bayerische Gemeindetag bietet ab dem 01.01.2019 einen neuen Gruppenversicherungsvertrag zur Rechtsschutzversicherung bei der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG an. Bürgermeister Riegler wird bevollmächtigt, die notwendigen Beitrittserklärungen zum Gruppenversicherungsvertrag des Bayerischen Gemeindetages mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG vom 02.05.2018 abzugeben.

 

Beschlüsse der Sitzung am 11. September

Gemeinderat verabschiedet neuen Kriterienkatalog für die Vergabe von vergünstigtem Bauland

Die Gemeinderäte verabschiedeten einstimmig das neue Vergabemodell für vergünstigtes Bauland, das sie zuvor nicht-öffentlich ausführlich beraten hatten. Anlass für die Neufassung sind Vorgaben der EU-Kommission mit dem Ziel. Diskriminierungen zu vermeiden.

Wer sich jetzt bewerben will, muss als erstes die Eingangshürden über sein Einkommen und seine Vermögensverhältnisse nehmen. Dabei darf sein weltweites Vermögen nicht größer sein als der ungekürzte Verkehrswert des Grundstücks, welches er erwerben will. Darüber hinaus darf er kein Wohneigentum oder Grundstück besitzen oder über angemessenen Wohnraum im elterlichen Haushalt verfügen. In Zukunft dürfen über die Ortskriterien (z.B. Dauer des Wohnsitzes in der Gemeinde oder sein Engagement in örtlichen Vereinen) nur noch höchstens die Hälfte von hundert Punkten erreichbar sein. Weitere Punkte können Kaufinteressenten durch ihre soziale Situation einbringen. Dabei fallen besonders die Kinderzahl, die Behinderung eines Familienmitglieds und die Höhe des Einkommens ins Gewicht.

Über die Vergabe der Grundstücke entscheidet der Gemeinderat anhand der erreichten Punkte in nicht öffentlicher Sitzung. Allen Bewerbern wird ein Bescheid mit der erreichten Punktzahl zugesandt, gegen den auch Widerspruch eingelegt werden kann, heißt es in den Richtlinien weiter. Die vollständigen neuen Bestimmungen finden Sie zum Nachlesen und zum Download auf der Internetseite der Gemeinde.