Hartshausen

Über die ersten Nennungen bestehen Zweifel. Huber rechnet eine Urkunde aus dem Jahr 849 "crimolf übergibt seinen Besitz ad Hardhuson" dem Hartshausen in der Gemeinde Zolling zu. Nach Josef Brückl erscheint dieser Ort als "hardhusa" in den Freisinger Traditionen in der Zeit zwischen 957 und 972. Darin tauscht Bischof Abraham von Freising von dem Leibeigenen der Kirche Reginhardt, Besitz in Thonhausen, Haselbuch und drei anderen Orten gegen Eigentum in Hartshausen ein. Weiter erscheint Hartshausen mehrmals in den Urkunden zwischen 1031 und 1158 mit Namen wie Hartshusun und Harthusuen. Um diese Zeit gelangt ganz Hartshausen in den Besitz des Freisinger Bischofs, wo es bis zu Säkularisation im Jahr 1803 verbleibt. Der Name bedeutet: Häuser im Wald.