Mitgliedsgemeinde |
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Haag an der Amper |
Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung der EU
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren
- Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten
(zu Art. 13 Abs. 1 a und b):
Die zuständige Stelle für die Erhebung der Daten im Rahmen Ihrer Bewerbung ist die
Verwaltungsgemeinschaft Zolling
und die Gemeinde Haag a.d. Amper
Rathausplatz 1
85406 Zolling
08167 / 6943 - 0
rathaus@vg-zolling.de
und damit Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.
Die Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten sind:
Datenschutzbeauftragter der Kommunen des Landkreises Freising
Landratsamt Freising
Landshuter Str. 31
85356 Freising
Tel.: 08161 / 600 442
datenschutz-gemeinden@kreis-fs.de
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
(Art. 13 Abs. 1 c):
Die von Ihnen im Rahmen der Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Bewerbung im Stellenbesetzungsverfahren verarbeitet. Auch Initiativ-Bewerbungen werden einzig zu dem Zweck verarbeitet, offene Stellen mit den in Ihrer Bewerbung genannten Qualifikationen übereinzubringen.
Datenschutzrechtliche Grundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i.V.m Art. 4 Abs. 1 BayDSG, sowie Art. 103 BayBG.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
(Art. 13 Abs. 1 e):
Ihre personenbezogenen Daten werden wie folgt weiterverarbeitet und an die folgenden zuständigen Stellen übermittelt
- Innerhalb der Behörde haben nur diejenigen Mitarbeiter Zugriff auf die Teile Ihrer personenbezogenen Daten, die zur Aufgabenerledigung im Stellenbesetzungsverfahren unbedingt notwendig sind (z.B. Fachabteilung, Personalabteilung, Behördenleitung, ggf. Gemeinschaftsversammlung oder Gemeinderat, Personalvertretung, ggf. Eigenbetriebe)
- Ihre personenbezogenen Daten werden im Stellenbesetzungsverfahren an niemanden außerhalb der Behörde weitergegeben.
- Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten in ein Nicht-EU – Drittland oder an eine internationale Organisation erfolgt dementsprechend ebenfalls nicht
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
(Art. 13 Abs. 2 a):
Ihre personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens für sechs Monate gespeichert. Für den Fall, dass Sie nach einer erfolglosen Bewerbung eingewilligt haben, die Daten unserem Bewerberpool zur Verfügung zu stellen, werden Ihre personenbezogenen Daten für zwei Jahre gespeichert und anschließend gelöscht.
In Auswahlverfahren zur Ausbildung für eine Beamtenlaufbahn ist die Behörde durch eine Teilnahmebeschränkung im Leistungslaufbahngesetz gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten nach erfolgloser erstmaliger Teilnahme für 10 Jahre zu speichern.
- Betroffenenrechte
(Art. 13 Abs. 2 b):
Sie haben gegenüber der oben genannten Behörde ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung nachweislich falscher Daten, ein Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der Daten, ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein etwaiges Recht auf Datenübertragbarkeit. Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
- Widerrufsrecht bei Einwilligung
(Art. 13 Abs. 2 c):
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten von einer Einwilligung Ihrerseits abhängt, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Dieser Widerruf gilt ab sofort, aber nicht für Verarbeitungen in der Vergangenheit.
- Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden
(Art. 13 Abs. 2 d):
Ihnen steht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu.
- Pflicht zur Bereitstellung der Daten
(Art. 13 Abs. 2 e):
Für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens ist die Bereitstellung von personenbezogenen Daten unabdingbar. Sollten Sie notwendige Informationen nicht bereitstellen wollen oder können, kann die Behörde mit Ihnen keinen Arbeitsvertrag abschließen oder Sie in ein Beamtenverhältnis berufen, die Bewerbung kann dann nicht berücksichtigt werden.
- Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung
(Art. 13 Abs. 3):
Ist beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als der, für den sie erhoben wurden, stellt Ihnen die Behörde vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen zur Verfügung.