Die Älteste urkundliche Nennung betrifft den Ort Haag selbst. Ihm gebührt damit auch der erste Beitrag. In der nachfolgenden Darstellung werden dann die Orte, Weiler und Einöden in der Reihenfolge ihrer ersten urkundlichen Erwähnung aufgeführt.
Hierzu muss erklärt werden, dass sich verschiedene Urkunden nicht zweifelsfrei deuten bzw. auf einen Ort beziehen lassen. Die folgenden Angaben beruhen auf dem heutigen und allgemein gültigen Stand der Erkenntnis und Forschung, was nicht ausschließt, dass spätere Forschungen zu einem anderen Ergebnis kommen und damit eben diese Ausführungen wieder in Frage stellen.