Anpassung der Gebühren in der Mittagsbetreuung Attenkirchen zum 01.01.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Eltern,

 

durch den Gemeinderat Attenkirchen wurde eine neue Mittagsbetreuungssatzung, sowie eine neue Mittagsbetreuungs-Gebührensatzung beschlossen. Durch dieses Schreiben möchten wir Sie auf den aktuellen Stand bringen und Ihnen die künftigen Gebühren mitteilen.

 

Zum 01.01.2024 werden folgende Gebührenerhöhungen umgesetzt:

 

Betreuung bis 14.45 Uhr:

 

 

Betreuung

Bisherige Gebühr

 Neue Gebühr

ab 01.01.2024

 

4 bis 5 Tage / Woche
(1. Kind)

65,00 €

78,00 €

4 bis 5 Tage / Woche
(2. und weitere Kinder)

50,00 €

60,00 €

bis zu 3 Tage / Woche
(1. Kind)

50,00 €

60,00 €

bis zu 3 Tage / Woche
(2. und weitere Kinder)

35,00 €

42,00 €

       

 

Betreuung bis 15.45 Uhr:

 

Betreuung

Bisherige Gebühr

 Neue Gebühr

ab 01.01.2024

 

4 bis 5 Tage / Woche
(1. Kind)

91,00 €

109,00 €

4 bis 5 Tage / Woche
(2. und weitere Kinder)

70,00 €

84,00 €

bis zu 3 Tage / Woche
(1. Kind)

70,00 €

84,00 €

bis zu 3 Tage / Woche
(2. und weitere Kinder)

49,00 €

59,00 €

 

Betreuung bis 16:45 Uhr:

 

Betreuung

Bisherige Gebühr

 Neue Gebühr

ab 01.01.2024

 

4 bis 5 Tage / Woche
(1. Kind)

117,00 €

140,00 €

4 bis 5 Tage / Woche
(2. und weitere Kinder)

90,00 €

108,00 €

bis zu 3 Tage / Woche
(1. Kind)

90,00 €

108,00 €

bis zu 3 Tage / Woche
(2. und weitere Kinder)

63,00 €

76,00 €

 

 

Stundenverlängerungen an einzelnen Wochentagen kosten je angefangene Stunde 10,00 € Aufpreis.

 

Alle genaueren Informationen finden Sie in den beiden neuen Satzungen auf unserer Homepage unter www.gemeinde-attenkirchen.de ? Rathaus & Service ? Satzungen und Verordnungen ? Mittagsbetreuung.

 

Bitte Achten Sie hier auch auf die neuen Abmeldefristen.

 

Die Abbuchungen laufen ganz normal zum 15-ten des Monats weiter.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Zolling