Bericht aus dem Gemeinderat vom 9. Februar 2021

Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12. Januar
Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 9. Februar

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Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12. Januar 2021

 

Tanklöschfahrzeug ist bestellt
Weil das Tanklöschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Zolling bereits über 40 Jahre alt ist, muss es ersetzt werden durch ein TLF 3000. Den Auftrag für das Fahrgestell vergab der Gemeinderat an die Firma MAN Truck & Bus Deutschland GmbH aus Rosenheim. Die Auftragshöhe dafür beläuft sich auf 110.782 Euro brutto. Den feuerwehrtechnischen Aufbau kommt von der Firma Magirus GmbH, aus Ulm. Auftragshöhe: 196.540 Euro brutto. Das Fahrzeug bekommt auch eine feuerwehrtechnische Beladung, darunter auch Spezialgeräte, die für Einsätze auf Feldern, Wiesen und in Wäldern geeignet ist. Die Ausstattung liefert die Firma Wolfgang Jahn GmbH aus Wendelstein für 39.141,95 Euro brutto.

 

Neuer Boden für den Schützenstand
Der Bodenbelag im Schützenstand im Keller des Bürgerhauses Zolling soll ausgetauscht werden. Den Auftrag vergab der Gemeinderat an die Firma Hans Forster aus Zolling mit einer Gesamthöhe von 10.919,76 Euro brutto.

 

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 9. Februar 2021

 

Arbeitsgruppe für „Betreutes Wohnen“: Wer macht mit?
Seniorenreferentin Annemarie Neumair will das Projekt „Betreutes Wohnen“ in Zolling vorantreiben. Die Gemeinderätin wird dazu eine Arbeitsgruppe gründen und bat jede Fraktion um einen Vetreter. Auch die Nachbarschaftshilfe wird zur Arbeitsgruppe gehören. Beteiligen sollen sich auch interessierte Bürger. Zu tun gibt es einiges: Besichtigungen anderer Einrichtungen, die Suche nach einen Träger sowie einem Bauträger und das Klären des Standorts. Erste Gespräche mit Grundstücksbesitzern haben laut Neumair aber bereits stattgefunden. Wer Interesse hat, mitzumachen, kann sich bei der Gemeinderätin unter annemarie.neumair@zolling.de melden.

 

Schulbus ist nur für Schulkinder zulässig
Bisher sind einige Kinder aus den Zollinger Ortsteilen, die den Kindergarten oder die Krippe in Zolling besuchen, im Schulbus mitgefahren. Das ist nun nicht mehr möglich. Wie sich laut Bürgermeister Helmut Priller herausstellte, unterliegt die Beförderung von Kindern dieses Alters gewissen Auflagen. Es muss zum Beispiel eine Begleitperson mitfahren. Die Gemeinde versucht für die derzeit neun Kinder eine Lösung zu finden und eruiert gerade Preise bei verschiedenen Unternehmen für einen Kleinbus, der nur die Kindergartenkinder transportieren soll.

 

Videokonferenzen datenschutzkonform
Damit die Gemeinderäte, Referenten und Fraktionen auch in Zeiten der Pandemie Besprechungen abhalten können, steht ihnen nun das Videokonferenzsystem Jitsi über einen eigenen Server von Kiwi-Talk zur Verfügung. Über die neue Möglichkeit informierte der Gemeindechef sein Gremium.

 

Weißer Berg bringt viele Ökopunkte
Der sogenannte weiße Berg in der Nähe von Palzing wird in Zukunft eine große Ausgleichsfläche. Nach und nach soll dort eine Magerwiese entstehen. Das Projekt wird in den kommenden sechs Jahren vom Landschaftspflegeverband begleitet. Jetzt hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises die Fläche abgenommen und zwar ohne Mängel, wie Bürgermeister Helmut Priller informierte. Für die Fläche bekommt die Gemeinde 53.160 Ökopunkte auf ihr Ökokonto. Auf das Ökokonto kann die Kommune zurückgreifen, wenn bei zukünftigen Baumaßnahmen Ausgleichsflächen nachgewiesen werden müssen.

 

Neues vom Radweg an der B 301
Der Bau des fehlenden Stücks des Radwegs bei Erlau rückt immer näher. Wie der Gemeindechef informierte, werden in den kommenden Wochen Bodenuntersuchungen für den Bau der Geh- und Radbrücke über den Kühbach angestoßen. Das teilte das Staatliche Bauamt in einem entsprechenden Schreiben mit.

 

Wohnung im Feuerwehrhaus wird ausgebaut
Im Dachgeschoss des Feuerwehrhauses in Zolling befindet sich noch eine Wohnung. Derzeit ist sie im Rohbau und nicht gedämmt. Jetzt sollen die Räume ausgebaut werden. Entstehen können so 130 Quadratmeter Wohnraum.  Die geschätzten Ausbaukosten belaufen sich laut Bürgermeister auf rund 120.000 Euro.

 

Keine Ausnahme beim Stellplatznachweis
Einen Bauantrag für den Bau eines Wohnhauses in Flitzing mit zwei Wohnungen hat der Gemeinderat abgelehnt. Er folgte damit der Empfehlung der Verwaltung. Der Grund: Die geforderten Stellplätze konnten nicht ausreichend nachgewiesen werden. Bereits im Oktober 2020 wies die Verwaltung die Antragstellerin darauf hin, dass man für den Stellplatznachweis keine Ausnahmegenehmigung erteilen werde. Man schlug dann verschiedene Lösungsmöglichkeiten vor und stellte mit der Umsetzung auch die Genehmigung des Bauantrags in Aussicht. Doch die Antragstellerin ging ihren eigenen Weg und versuchte nun, den fehlenden fünften Stellplatz außerhalb des Grundstücks nachzuweisen. Sie wollte einen Parkplatz etwa 113 Meter vom Grundstück entfernt anmieten. Nach der Stellplatzsatzung ist zwar ein Parkplatz außerhalb, aber in der Nähe des eigenen Grundstücks zulässig, jedoch sind mehr als 100 Meter aus Sicht der Verwaltung zu weit. Außerdem fehlte eine Grunddienstbarkeit, die auf das Parkgrundstück eingetragen werden müsste. Um hier keinen Bezugsfall für die Zukunft zu schaffen, lehnten die Räte den Bauantrag in dieser Form ab.

 

Bebauungsplan für Gerlhauser Ortsmitte
In Gerlhausen sollen auf einem Grundstück in der Ortsmitte neue Wohnhäuser gebaut werden. Die bisherigen Gebäude auf dem Grundstück werden abgerissen. Um sicherzustellen, dass sich der Bau in das Ortsbild einfügt, soll nun im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens ein Bebauungs- und Grünordnungsplan für das Grundstück aufgestellt werden. Den entsprechenden Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat nun gefasst. Im Plan sind die Eckpfeiler der Gebäude festgelegt sowie die Erschließung des Gebiets mit Straßen und Zufahrten und die notwendige Begrünung des Areals. Die Verwaltung führt das Verfahren selbst durch, die Kosten trägt der Bauherr.

 

Neue Regelung für Abstandsflächen
In der Bayerischen Bauordnung ist genau geregelt, welche Abstände Gebäude zueinander haben müssen. Diese Vorschrift hat sich nun geändert. Der Gemeinderat entschied mit einer Gegenstimme, diese Änderung so anzuerkennen und die Abstandsflächen vorerst nicht in einer eigenen Satzung zu regeln.

Mindestens drei Meter sind vorgeschrieben, der tatsächliche Abstand richtet sich aber unter anderem nach der Wandhöhe eines Gebäudes. Jetzt hat die Staatsregierung die Bauordnung dahingehend verändert, dass sich die Abstandsflächen im inneren Ortsbereich ein wenig verkürzen. Das Ziel dahinter: die Möglichkeit Bauland zukünftig effektiver nutzen zu können. Die vorgeschriebenen drei Meter als Mindestabstand bleiben bestehen, jedoch verringerte man den Faktor, mit dem die Abstandsfläche mittels Wandhöhe berechnet wird, von 1 auf 0,4. Dafür fällt das sogenannte Schmalseitenprivileg für Gebäude unter 16 Metern Seitenlänge weg. In Gewerbe- und Industriegebieten sinkt der Faktor von 0,25 auf 0,2. Den Kommunen gab die Staatsregierung die Möglichkeit, mittels eigener Satzung die Abstandsflächen weiterhin strenger zu regeln. Der Gemeinderat sah davon ab und die Gemeinde richtet sich damit nach der Regelung in der Bayerischen Bauverordnung. Alles zur Novelle der Bayerischen Bauverordnung finden Sie hier.

 

Wasserkammer im Hochbehälter wird saniert
Im Hochbehälter Zolling wird Trinkwasser aufbereitet und vorgehalten. Das geschieht in drei Wasserkammern. Zwei davon wurden im Jahr 2016 saniert, nun gab der Gemeinderat seine Zustimmung für entsprechende Maßnahmen in der dritten Kammer, die aus dem Jahr 1990 stammt. Dabei wird die Kammer aus Stahlbeton mit Edelstahl ausgekleidet und erhält eine Lüftungs- sowie eine Berieselungsanlage. Die erste Kostenschätzung von etwa 820.000 Euro brutto, billigte das Gremium.

 

Verordnung zur Straßenreinigung angepasst
In einem Schnellverfahren hat die Staatsregierung eine Änderung im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz vornehmen müssen. Die Änderung betrifft den Bereich „Reinigung und Reinhaltung der öffentlichen Straßen“ sowie „Sicherung der Gehbahnen“ und war aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nötig geworden. Die Möglichkeit, die Anwohner zur Reinigung und Sicherung der am Grundstück liegenden Gehwege zu verpflichten, hat nun eine rechtlich sichere Basis. Somit hat nun auch die Gemeinde Formulierungen ihre entsprechende Verordnung angepasst. Der Gemeinderat stimmte zu. Die Verordnung lieg in der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsicht auf.

 

Sitzungsergebnisse auch via App
Die Bürger-App der Gemeinde Zolling wird immer beliebter. Gemeinderat Maximilian Falkner trug dem Gremium den Wunsch eines Bürgers an, künftig die Sitzungsergebnisse nicht nur auf der Webseite zu veröffentlichen, sondern auch über die App abrufbar zu machen. Mittels Push-Nachricht könnten die Nutzer über die Neuigkeiten informiert werden. Bürgermeister Helmut Priller nahm den Vorschlag mit und sagte zu, den Service in die Wege z