Wichtige grundlegende Änderungen für das Bauantragsverfahren ab 01.03.2024
- Bauanträge können nun auch digital eingereicht werden
- Digitale und Papieranträge sind zwingend beim Landratsamt Freising einzureichen (bis auf nachfolgende Ausnahmen)
- Für alle ab dem 01.03.2024 gestellten Anträge wird das Genehmigungsverfahren digital abgewickelt. Bescheide zu den Anträgen werden dann nur noch in digitaler Form erteilt und zugestellt.
In folgender Tabelle können Sie entnehmen, welche Anträge dennoch bei der Gemeinde einzureichen sind.
Antragsart |
Digital einzureichen |
in Papierform einzureichen |
Bauanträge |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Freistellungsverfahren |
LRA über Bayernportal |
Gemeinde |
Teilbaugenehmigung |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Vorbescheid |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Isolierte Abweichungen auf Grund der BayBO erlassenen Vorschriften, von Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (Art. 63 BayBO) |
LRA über Bayernportal |
Gemeinde |
Verlängerung Baugenehmigung |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Verlängerung Vorbescheid |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Baubeginnsanzeige |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Anzeige der Nutzungsaufnahme |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Anzeige der Beseitigung |
LRA über Bayernportal |
Gemeinde und LRA |
Kriterienkatalog |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans |
LRA über Bayernportal |
Gemeinde |
Teilabgrabungsgenehmigung |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Abgrabungsvorbescheid |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Beginnsanzeige Abgrabung |
LRA über Bayernportal |
LRA |
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Freising: