Mikrozensus 2026: 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger werden bis Jahresende noch befragt
Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Auch in diesem Jahr findet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet
– der Mikrozensus statt. Mit der größten jährlichen
Haushaltsbefragung Deutschlands werden wichtige Informationen
zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
erhoben. Die Ergebnisse helfen dabei, politische Entscheidungen
auf einer verlässlichen Datengrundlage zu treffen.
In Bayern werden dafür rund 130 000 Bürgerinnen und
Bürger befragt. Seit Jahresbeginn haben bereits etwa 65 000
Personen Auskunft gegeben und damit einen wichtigen Beitrag zur amtlichen Statistik
geleistet. Bis zum Jahresende werden weitere rund 65 000 Personen vom Landesamt
für Statistik angeschrieben. Wer ausgewählt wird, ist gesetzlich verpflichtet, an
der Befragung teilzunehmen.
Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In der
sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen
Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche
und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung
zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische
Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung
oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet
getroffen werden.
Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten:
• Die Ergebnisse des Mikrozensus zeigen, wie sich die Haushaltsgröße der bayerischen
Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat. (siehe
https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm125/index.html).
• Zahlen zur finanziellen Situation der Mütter in Bayern zeigen, dass Mütter in Partnerschaften
heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren. (siehe
https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm114/index.html)
• Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der
Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de)
und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer
Ergebnisse treffen. Die Auswahl der Befragten erfolgt daher nach einem mathematischstatistischen
Zufallsverfahren. Weiter besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung,
die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.
Hinweise:
Wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikro-zensus auswählt. In einem weiteren Schritt ermitteln ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauf-tragte die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder dieser Gebäude. Dabei kön-nen sie sich mit Hilfe eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik legitimieren.
Anschließend werden diese Haushalte vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 sorgfältig ausgewählte und intensiv geschulte Erhebungsbeauf-tragte im Einsatz.
Seit Jahresbeginn ist bereits rund die Hälfte der insgesamt 130 000 für den Mikrozensus 2026 ausgewählten Personen ihrer Auskunftspflicht nachgekommen. Mehr als die Hälfte der Befragten nahm an einem Telefoninterview teil. Etwas weniger als die Hälfte entschied sich für die Online-Befragung. Der Papierfragebogen findet dagegen immer seltener An-wendung.
Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die zwei Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unter-scheiden:
Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großin-ventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt und dient in erster Linie der Ermittlung der amtli-chen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung Merk-male mit Nettokaltmiete und Energieträger erhoben.
Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Es werden mit einem Prozent der Bevölkerung deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Da-ten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Da-bei sind die im Mikrozensusgesetz festgelegten zu erhebenden Merkmale wesentlich um-fangreicher als die im Zensus. Auskunftspflicht besteht in beiden Erhebungen.
Hinweise:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus (u.a. im Videoformat) finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html














