Übermittlungssperre an Adressbuchverlage entfällt - Gesetzliche Änderung zum 10. Juli 2026

Meldegesetz

Gesetzliche Änderung zum 10. Juli 2026

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übermittlungssperre an Adressbuchverlage entfällt - Gesetzliche Änderung zum 10. Juli 2026

Aufgrund einer Änderung des Bundesmeldegesetzes entfällt ab dem 10. Juli 2026 die bisherige Möglichkeit, der Übermittlung von Meldedaten an Adressbuchverlage zu widersprechen.

Bereits bestehende Übermittlungssperren an Adressbuchverlage werden aufgehoben. Ein Widerspruch gegen diese Datenübermittlung ist künftig nicht mehr möglich.

Wichtig: Die Änderung betrifft ausschließlich die Übermittlungssperre an Adressbuchverlage. Alle anderen bestehenden Übermittlungssperren bleiben weiterhin bestehen.