Wasserhärte

Härtebereiche für Trinkwasser

Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

 

 

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

 

Härtebereich weich: weniger als 1,5 mmol Calciumcarbonat je Liter (entspricht < 8,4 °dH)

                                 

Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 mmol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 - 14 ° dH)

                                 

Härtebereich hart:   mehr als 2,5 mmol Calciumbaronat je Liter (entspricht mehr als 14 ° dH)

 

                                

Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in mmol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist).

 

 

Wasserhärte im Verbandsgebiet des Wasserzweckverbandes Baumgartner Gruppe (Stand 13.07.2022):

hart:    3,18 mmol/l Gesamthärte (16,8 °dH)